Fragen an die Bundesregierung zur mündlichen Beantwortung am 17. Juni 2009


1.)    Welchen eigenen finanziellen oder sonstigen Beitrag zur Sanierung unseres Finanzsystems hat die Bundesregierung seit Beginn der Finanzkrise von den Organmitgliedern und Geschäftsleitern der Unternehmen des Finanzsektors abverlangt bzw. gedenkt sie bis Ende der Legislaturperiode abzuverlangen?

2.)    In wie vielen Fällen ist bisher von der Möglichkeit des § 5 Abs. 2 Nr. 4  Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung vom 20. Oktober 2008 Gebrauch gemacht worden, die Vergütung von Organmitgliedern und Geschäftsleitern auf ein angemessenes Maß zu begrenzen?


Die Antwort der Bundesregierung können Sie dann, sobald diese vorliegt an dieser Stelle einsehen.


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