Christlich-liberale Koalition sorgt dafür, dass kleineren und mittleren Unternehmen Liquidität erhalten bleibt

Die Koalition hat heute im Finanzausschuss eine dauerhafte Fortführung der erhöhten Ist-Versteuerungsgrenze von 500.000 € bei der Umsatz-steuer beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe:

„Mit der Maßnahme verhindern wir, dass den Unternehmen Liquidität entzogen wird. Besonders kleine und mittlere Unter-nehmen sind aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalquote auf ausreichende Liquidität angewiesen.
Die Ist-Versteuerung verschafft dem Unternehmer Entlastung. Er muss die Umsatzsteuer erst abführen, wenn er die Kun-denzahlung erhalten hat. Dies ist insbesondere für neu ge-gründete Unternehmen, die die Umsatzsteuer nicht vorfinan-zieren können, von Bedeutung.Dies ist ein wichtiges Signal für das Handwerk, den Handel und generell auch für Gründer. Die Maßnahme wurde daher in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen einhellig begrüßt.

Wir erwarten jetzt eine schnelle Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Bundesrat. Unternehmen und Finanzverwaltung brauchen Planungssicherheit in Bezug auf die Regelung, die ohne das Handeln der Koalition zum Ende des Jahres 2011 ausgelaufen wäre.“
Hintergrund:

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Vor-anmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde („Soll-Versteuerung“). Auf die Bezahlung der Leistung durch den Kunden kommt es dabei grundsätzlich nicht an. § 20 Ab-satz 1 Satz 1 Nummer 1 Umsatzsteuergesetz bietet den Un-ternehmern, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Ka-lenderjahr nicht mehr als 500.000 € betragen hat, die Möglich-keit, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu be-rechnen („Ist-Versteuerung“). Dabei entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt für die Leistung durch den Unternehmer vereinnahmt worden ist, d. h. die Abführung der Steuer an das Finanzamt muss erst erfolgen, wenn und soweit der Kunde gezahlt hat.
Die Ist-Versteuerung schafft Liquiditätsvorteile insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, auch weil der Vorsteuer-abzug für die bezogenen Eingangsleistungen sofort, d. h. ohne Rücksicht auf eine Bezahlung, vorgenommen werden kann.

Zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde die Umsatzgrenze zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf den bis dahin nur für die neuen Bundesländer geltenden Betrag von 500.000 € angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Bei einem Auslaufen der Befris-tung würde die maßgebliche Umsatzgrenze bundesweit auf 250.000 € absinken.


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