Kolbe: „Trasse der B 87n wird erst im Raumordnungsverfahren festgelegt!“


Bundestagsabgeordneter Manfred Kolbe (CDU) stellt nochmals klar, dass der Deutsche Bundestag 2004 lediglich grundsätzlich über den Neubau einer vierspurigen B 87n von Leipzig über Eilenburg nach Torgau mit der damaligen rot-grünen Mehrheit entschieden hat. Über den Verlauf der konkreten Trasse hat und wird nicht der Deutsche Bundestag entscheiden, sondern sächsische Landesbehörden zunächst im Raumordnungsverfahren und später im Planfeststellungsverfahren.

Kolbe: „Beide Verfahrensschritte sind streng voneinander zu trennen. Während die grundsätzliche Entscheidung im Bundesverkehrs-wegeplan 2004 ein Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages ist, handelt es sich bei der Bestimmung der konkreten Trasse um eine Verwaltungsentscheidung, die auch von Betroffenen gerichtlich angegriffen und überprüft werden kann.“

Kolbe weiter: „Jedermann in Nordsachsen ist an einer möglichst naturschonenden und umweltverträglichen Trasse interessiert, um das Vorhaben auch möglichst schnell realisieren zu können. Der Trassenverlauf durch die Parthenaue begegnet unter diesen Gesichtspunkten sicherlich erheblichen Bedenken und ist im Raumordnungsverfahren mit anderen Alternativen sorgfältig abzuwägen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen sich daran zu beteiligen und ihre Bedenken vorzubringen. Persönlich werde ich sowohl die Interessen der Region um Torgau und Eilenburg als auch die der Tauchaer wahrnehmen.“


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