Entschädigungsfonds für Heimkinder-Ost!

Zu der heutigen öffentlichen Vorstellung des Berichts „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ der Bundesregierung und der Regierungen der östlichen Länder erklärt der für Heimkinder aus der ehemaligen DDR zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Manfred Kolbe:

„Mit dem heute vorgelegten Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR wird das  Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR erstmals umfassend öffentlich anerkannt und Vorschläge zur Entschädigung von Spätfolgen gemacht. Mit der Einrichtung eines 40 Mio. EUR umfassenden Entschädigungsfonds werden entsprechend den Hilfen in den westlichen Bundesländern gleichwertige Hilfen auch den Opfern der DDR-Heimerziehung zuerkannt, wobei die Finanzierung jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern übernommen werden. Allerdings bedauere ich an dieser Stelle, dass es leider nicht gelungen ist, die damaligen politischen Verantwortlichen mit in eine Finanzierung für die Entschädigung einzubinden und diese auch nicht einmal ein Wort der Entschuldigung für die Opfer ausgesprochen haben.

Die drei vorgelegten Gutachten, welches durch das Bundesinnenministerium in Auftrag gegeben wurden, geben nun einen noch umfassenderen Blick in das System der DDR-Heimerziehung. Dabei wird zum einen der grundsätzliche Unrechtcharakter im Sinne der einseitigen Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ festgestellt, andererseits aber auch klar gestellt, dass es bei weitem nicht in allen Heimen Unrecht gegeben hat und es auch zahlreiche Einweisungsgründe gab, die auch heute noch eine Heimunterbringung rechtfertigen.

Insgesamt sind die gemachten Vorschläge geeignet, das geschehene Unrecht aufzuarbeiten und damit zeitnah bundesweit einheitliche Entschädigungsregelungen für die Bewältigung von Spät- und Folgeschäden in den Heimen zwischen 1949 – 1975 (West) und 1949-1989 (Ost) zu schaffen sowie wir es als CDU/CSU-Fraktion seit Beginn an gefordert hatten. Für eine rasche Umsetzung der gemachten Vorschläge werde ich mich einsetzen, damit so bald wie möglich die Entschädigungsanträge gestellt werden können.“

Hintergrund:
Tausende Kinder und Jugendliche waren in der ehemaligen DDR bis 1989 insbesondere in den geschlossenen Kinderheimen und Jugendwerkhöfen unter teilweise erschreckenden, menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht. Die DDR verfolgte in ihren 474 staatlichen Kinderheimen, 38 Spezialkinderheimen, 32 Jugendwerkhöfen und besonders im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau mit der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen immer auch das politische Ziel, die Eingewiesenen zu sozialistischen Persönlichkeiten umzuformen. Die Einrichtungen unterstanden dem Ministerium für Volksbildung, seit 1963 also der Ministerin Margot Honecker. Die Umerziehung sollte in den Jugendwerkhöfen durch militärischen Drill und erzwungene Einordnung in das Kollektiv erreicht werden. Infolge ideologischer Indoktrination, Misshandlungen und Missbrauch sind viele ehemaligen Heimkinder bis heute traumatisiert. Im Gegensatz zu Heimkindern in der Bundesrepublik hatten sie nicht einmal theoretisch die Möglichkeit, dass unabhängige Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ihnen gegen diese groben Menschenrechtsverstöße zur Hilfe eilten. Der Deutsche Bundestag hatte in seinem Antrag auf BT-Drs. 17/6143 „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ Entschädigungsleistungen für die Betroffenen gefordert. In dem vorgelegten Bericht werden entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten dargelegt.  


Inhaltsverzeichnis
Nach oben